Ein Mann hat einen Roller bei einem vom Pingo Doce organisierten Gewinnspiel gewonnen, erhielt den Preis jedoch am Ende nicht. Der Grund für die Nichtzuteilung des Preises war, dass der Teilnehmer die NIF (Steuernummer) des Unternehmens, bei dem er arbeitet, für die Teilnahme am Gewinnspiel verwendete.
Pingo Doce verteidigte, dass das Unternehmen alle Mitteilungs-, Informations-, Klarheits- und Transparenzpflichten in Bezug auf das Gewinnspiel und die entsprechenden Teilnahmebedingungen vollständig erfüllt habe. Die Supermarktkette behauptete, im gesamten Prozess korrekt gehandelt zu haben.
Der Fall warf Fragen zu den Teilnahmebedingungen bei Werbegewinnspielen und den Voraussetzungen für die rechtmäßige Zuteilung von Preisen an Verbraucher auf.




