Portugiesische Rentner, die im Ausland wohnen, haben bis zum 15. September 2026 Zeit, den Lebensnachweis bei der Sozialversicherung zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt nur für Begünstigte, die in Belgien, Kanada, Kap Verde, Luxemburg, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz wohnen. Der Lebensnachweis dient dazu, zu bestätigen, dass der Rentner noch lebt und die erforderlichen Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt.
Wer die Frist nicht einhält, riskiert die Aussetzung der Rentenzahlung ab November. Die Aussetzung bedeutet jedoch nicht den endgültigen Verlust des Anspruchs auf die Beträge. Nach Erbringung und Validierung des Lebensnachweises kann die Zahlung wieder aufgenommen werden, und die dem Aussetzungszeitraum entsprechenden Beträge werden nachträglich regularisiert.
Die Sozialversicherung weist darauf hin, dass diese Verpflichtung nicht allgemein für alle portugiesischen Rentner gilt. Wer in Portugal lebt, ist von dieser spezifischen Frist nicht betroffen. Betroffene Begünstigte, die das Verfahren noch nicht durchgeführt haben, sollten dringend ihre Situation überprüfen, um eine Unterbrechung des monatlichen Einkommens zu vermeiden.




