Die Richter Luiz Fux und André Mendonça vom Obersten Bundesgericht beschuldigten die Bundespolizei, eine „parallele Polizei" zu betreiben, legten jedoch keine Beweise oder Fakten vor, die diese Anschuldigung stützten. Der Bericht weist darauf hin, dass Fux zu keinem Zeitpunkt konkrete Beispiele lieferte, um seine Behauptung zu untermauern. Mendonça, der die von Fux erhobenen Anschuldigungen unterstützte, bot ebenfalls keine Beweise, die die These einer außerhalb der rechtlichen Parameter agierenden Polizei bestätigten.
André Mendonça äußerte Misstrauen gegenüber der Bundespolizei, seine Position gründete sich jedoch ausgerechnet auf die Ermittlungen der Institution, die er in Frage stellte. Das bedeutet, dass der Richter als Argument das verwendete, was die Bundespolizei selbst ermittelt hatte, was einen Widerspruch in seiner Rede darstellt.
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