Das Problem der Feuchtigkeit in einer gemieteten Wohnung wirft häufig Zweifel darüber auf, wer für die Reparaturen zahlen muss. Gemäß Artikel 1074 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt als allgemeine Regel, dass der Vermieter die notwendigen Instandhaltungsarbeiten – gewöhnliche oder außerordentliche – für den Vertragszweck durchführen muss, sofern keine gültige gegenteilige Vereinbarung vorliegt. Das Gesetz über Arbeiten an gemieteten Gebäuden stärkt diese Pflicht zur Erhaltung des Bauzustands des Anwesens.
Wenn die Feuchtigkeit auf Undichtigkeiten, beschädigte Rohrleitungen oder andere Mängel zurückzuführen ist, die Instandhaltungsarbeiten erfordern, liegt die Verantwortung in der




