Die Jerónimo Martins Polska, Eigentümerin der Supermarktkette Biedronka, wurde vom polnischen Wettbewerbsregulierer UOKiK mit einem Bußgeld von rund 121 Millionen Euro belegt. Die Sanktion bezieht sich auf wettbewerbswidrige Praktiken im Transportsektor.
Der UOKiK wirft Jerónimo Martins vor, eine Vereinbarung zwischen Transportunternehmen koordiniert zu haben, die für Biedronka tätig waren. Nach Angaben des Regulierers schränkte diese Vereinbarung die Freiheit der Fahrer ein, den Arbeitgeber zu wechseln, und beschränkte damit den Wettbewerb auf dem Transportmarkt.
Das portugiesische Unternehmen hat bereits angekündigt, dass es gegen die Entscheidung des polnischen Regulierers Einspruch einlegen wird, und betrachtet das Bußgeld als unbegründet. Jerónimo Martins vertritt die Ansicht, dass es im Rahmen der Legalität gehandelt hat und dass die angeblich unregelmäßigen Praktiken dem Unternehmen nicht angelastet werden sollten.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Jerónimo Martins regulatorischen Fragen in Polen gegenübersteht. Das Unternehmen, das einer der größten privaten Arbeitgeber des Landes ist, hat erheblich in den polnischen Markt investiert, insbesondere durch das Biedronka-Netzwerk, das über Tausende von Geschäften im gesamten Land verfügt.




