Die Transparenzstelle hat öffentlich anerkannt, dass sie die Überprüfung aller einheitlichen Interessen- und Einkommenserklärungen der aktuellen Regierung nicht abschließen konnte. Diese Situation wirft Fragen zur vollständigen Erfüllung der Transparenzverpflichtungen durch die Mitglieder der Regierung auf.
Die EpT wies darauf hin, dass es schwebende Verfahren gibt, die auf Entscheidungen des Verfassungsgerichts warten. Diese Entscheidungen betreffen die Definition der Art von Informationen, die in die obligatorischen Erklärungen aufgenommen werden müssen, was den Abschluss des Überprüfungsprozesses erschwert hat.
Die Transparenzstelle ist die für die Überwachung der Erfüllung der Erklärungspflichten für Interessen und Einkünfte durch Inhaber öffentlicher Ämter, einschließlich der Regierungsmitglieder, zuständige Stelle. Die Aussetzung von Verfassungsfragen bezüglich des Umfangs der Erklärungspflichten hat jedoch die vollständige Durchführung dieser Überwachung verhindert.




