Der Zivilschutz hat eine Warnung vor der Brandgefahr in ländlichen Gebieten herausgegeben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Auftreten von Bränden während der Zeit erhöhter Anfälligkeit zu verhindern.
Kontrollierte Brandrodungen sind in allen vom Alarm betroffenen Gebieten verboten worden. Diese Einschränkung gilt für alle Praktiken der Brandrodung in großem Maßstab.
An Tagen, die als erhöhte und maximale Gefahrenstufe eingestuft sind, sind auch das Verbrennen von Reisigbündeln, die Verwendung von offenem Feuer zum Kochen im Freien sowie der Einsatz von Maschinen wie Freischneidern, Mähern und Zerkleinerern verboten. Diese Tätigkeiten stellen zusätzliche Zündquellen dar, die Brände in ländlichen Zonen auslösen können.




