Die Ratsrichterin Maria Benedita Urbano bestätigte, dass der Palácio Ratton, der Sitz des Verfassungsgerichts, einen Antrag auf Auflösung der Partei Chega erhalten habe. Dieser Antrag wurde dem Gericht zur Prüfung vorgelegt.
Das Verfassungsgericht hat jedoch nun klargestellt, dass kein Antrag auf Parteiverbotsverfahren anhängig ist. Diese Erklärung widerspricht der früheren Aussage der Ratsrichterin und schafft einen offensichtlichen Widerspruch in den Mitteilungen des Gerichts.
Der Fall betrifft die Partei Chega, die Gegenstand des Auflösungsantrags war, sowie das portugiesische Verfassungsgericht, das für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von politischen Parteien im Land zuständig ist.
Die Situation bleibt ohne klare Lösung, mit einem Widerspruch zwischen dem, was offiziell von der Richterin Maria Benedita Urbano gesagt wurde, und der nun vom Verfassungsgericht vertretenen Position hinsichtlich eines etwaigen Verfahrens zur Parteiauflösung.




