Das Oberste Arbeitsgericht (TST) hat teilweise einem Antrag der Correios stattgegeben und den Streik der Arbeitnehmer für missbräuchlich erklärt. Die Entscheidung bestimmt, dass die Gewerkschaften während des Streikzeitraums 80% der Belegschaft aktiv halten müssen.
Die TST-Anordnung gilt für alle Bedienungs-, Behandlungs-, Transport-, Verteilungseinheiten sowie für unverzichtbare Verwaltungs- oder Unterstützungsbereiche der postalischen Kette. Das Gericht legte fest, dass der Prozentsatz von 80% individuell in jeder erfassten Einheit gemessen werden muss und gegebenenfalls in jeder unverzichtbaren Schicht und Tätigkeit.
Das Gericht untersagte auch den Ausgleich von Überschreitungen der Anwesenheit zwischen verschiedenen Einheiten, Schichten oder Tätigkeiten. Die Correios hatten eine Klage eingereicht, in der sie dringend beantragten, den Streik für missbräuchlich zu erklären und gleichzeitig die Eröffnung eines kollektiven Streitbeilegungsverfahrens zu fordern.
Die Verhandlung des kollektiven Arbeitsrechtsstreits ist für den 21. September um 13:30 Uhr angesetzt. Der Streik findet aufgrund der fehlenden Einigung zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern über die Gehaltserhöhung statt.




