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Poststreik: TST bestimmt, dass Arbeitnehmer 80% aufrechterhaltenFoto von cp17 auf Pexels
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Poststreik: TST bestimmt, dass Arbeitnehmer 80% aufrechterhalten

extra14. September 2026 um 17:25

Das Oberste Arbeitsgericht (TST) hat teilweise einem Antrag der Correios stattgegeben und den Streik der Arbeitnehmer für missbräuchlich erklärt. Die Entscheidung bestimmt, dass die Gewerkschaften während des Streikzeitraums 80% der Belegschaft aktiv halten müssen.

Die TST-Anordnung gilt für alle Bedienungs-, Behandlungs-, Transport-, Verteilungseinheiten sowie für unverzichtbare Verwaltungs- oder Unterstützungsbereiche der postalischen Kette. Das Gericht legte fest, dass der Prozentsatz von 80% individuell in jeder erfassten Einheit gemessen werden muss und gegebenenfalls in jeder unverzichtbaren Schicht und Tätigkeit.

Das Gericht untersagte auch den Ausgleich von Überschreitungen der Anwesenheit zwischen verschiedenen Einheiten, Schichten oder Tätigkeiten. Die Correios hatten eine Klage eingereicht, in der sie dringend beantragten, den Streik für missbräuchlich zu erklären und gleichzeitig die Eröffnung eines kollektiven Streitbeilegungsverfahrens zu fordern.

Die Verhandlung des kollektiven Arbeitsrechtsstreits ist für den 21. September um 13:30 Uhr angesetzt. Der Streik findet aufgrund der fehlenden Einigung zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern über die Gehaltserhöhung statt.

Warum das wichtig ist

Leser, die auf Postdienstleistungen angewiesen sind, stehen vor einer möglichen Unterbrechung, da die TST-Entscheidung nur einen eingeschränkten Betrieb erlaubt. Postangestellte müssen sich der Verpflichtung bewusst sein, 80% der Belegschaft aufrechtzuerhalten, da sie bei Missachtung des Gerichtsentscheids mit Sanktionen rechnen müssen. Die Entscheidung ebnet den Weg für das kollektive Arbeitsrechtsstreitverfahren, das die Gehaltsbedingungen der Beschäftigten festlegen wird.

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