Das Oberste Arbeitsgericht hat einen Teilantrag der Correios stattgegeben und den Streik der Arbeiter für unrechtmäßig erklärt sowie angeordnet, dass die Gewerkschaften während des Streiks 80% der Belegschaft aktiv halten. Die Entscheidung umfasst alle Service-, Behandlungs-, Transport- und Verteilungseinheiten sowie administrative oder unverzichtbare Unterstützungsbereiche für die Kontinuität der Postkette.
Die Anordnung des TST legt fest, dass der Prozentsatz von 80% in jeder erfassten Einheit einzeln gemessen werden muss, wobei ein Ausgleich von Mehrpräsenz zwischen verschiedenen Einheiten, Schichten oder Tätigkeiten untersagt ist. Das bedeutet, dass jeder Arbeitsplatz die Regel unabhängig einhalten muss.
Die Correios reichten die Klage mit Dringlichkeitsantrag ein, dass das Gericht den Streik für unrechtmäßig erklären und gleichzeitig ein kollektives Arbeitskampfverfahren eröffnen solle, angesichts des fehlenden Einverständnisses zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern über die Gehaltserhöhung.
Die Verhandlung des kollektiven Arbeitskampfverfahrens ist für den 21




