Das Verfassungsgericht bestätigt, dass kein Antrag auf Verbot politischer Parteien aussteht. Richterin Maria Benedita Urbano erklärte, dass das Gericht kein diesbezügliches Verfahren führt.
Der Richterin zufolge hatte das Verfassungsgericht bereits einen Antrag auf Auflösung der Partei Chega erhalten. Dieser Antrag wurde von dem Anwalt António Garcia Pereira eingereicht.
Diese Information kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Partei Chega eine bedeutende parlamentatische Vertretung gewonnen hat, was eine öffentliche Debatte über die Möglichkeit der Illegalisierung extremistischer Parteien gemäß der portugiesischen Verfassung ausgelöst hat.




