Das Verfassungsgericht (VG) erklärte heute, dass kein "ausstehendes Ersuchen zum Verbot" politischer Parteien vorliegt. Diese Erklärung erfolgte im Anschluss an eine von der Presseagentur veröffentlichte Nachricht, in der eine Richterin dieses Gerichts bestätigte, dass das Organ einen Antrag auf Auflösung der Partei Chega erhalten hatte.
Das VG veröffentlichte eine kurze Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur, um die Situation klarzustellen, und versicherte, dass kein ausstehendes Verfahren zur Illegalisierung von Parteien existiert. Die Erklärung erschien als Reaktion auf die am Vormittag verbreitete Information.
Die Richterin des Verfassungsgerichts hatte bestätigt, dass das Gerichtsorgan tatsächlich einen Antrag auf Auflösung der Partei Chega erhalten hatte, was Kontroversen auslöste und mediales Interesse weckte.
Die portugiesische Nachrichtenagentur sandte eine schriftliche Anfrage an das Gericht, um weitere Details zu dieser Angelegenheit zu erhalten, und versuchte, die genauen Umstände zu verstehen, unter denen der Antrag eingegangen war und welches sein verfahrenstechnisches Schicksal war.



