Die Mieten können für Januar 2027 aktualisiert werden, aber der Mieter kann die Erhöhung anfechten, wenn der Vermieter die vorgeschriebene Mindestmitteilungsfrist nicht einhält. Im allgemeinen Regime, das gilt, wenn die Parteien keine andere Lösung schriftlich vereinbart haben, beträgt diese Frist 30 Tage, und es gibt kein universelles Stichtag des 1. Dezembers für alle Verträge. Eine verspätete Mitteilung entzieht dem Vermieter nicht das Recht, die Miete später zu aktualisieren, verhindert jedoch, dass die Erhöhung ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gefordert werden kann.
Die Frist für die Mitteilung hängt vom Fälligkeitstermin der Miete ab, der im Vertrag nachgesehen werden sollte. Gemäß Artikel 1075 des Zivilgesetzbuches, wenn die




