Die Einzelhandelskette Biedronka, eine polnische Marke von Jerónimo Martins, wurde vom polnischen Wettbewerbshüter UOKiK zur Zahlung einer Geldstrafe von 525 Millionen Zloty verurteilt, was etwa 121 Millionen Euro entspricht. Die Sanktion resultiert aus einer Vereinbarung zwischen konkurrierenden Unternehmen, keine Arbeitnehmer – insbesondere Fahrer – einzustellen, was es ermöglichte, die Löhne dieser Fachkräfte künstlich niedrig zu halten. Der Großteil der Geldstrafe – 525 Millionen Zloty von insgesamt 570 Millionen – wurde auf die polnische Tochtergesellschaft von Jerónimo Martins verhängt.
Die wettbewerbswidrige Vereinbarung umfasste 29 Transportunternehmen und erstreckte sich von Juni 2017 bis mindestens Februar 2024. Die beteiligten Unternehmen vereinbarten, keine Fahrer voneinander einzustellen, was einen Abwärtsdruck auf die Löhne dieser Fachkräfte erzeugte. Die Europäische Kommission analysierte den Fall und kam zu dem Schluss, dass das Verhalten gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verstieß, und unterstützte damit auf europäischer Ebene die Entscheidung der polnischen Behörde.
Der Präsident des UOKiK, Tomasz Chrostny, erklärte, dass eine Verschwörung, die Arbeitnehmern Rechte entzieht, die Grundprinzipien eines fairen Wettbewerbs verletzt und dass diese Praktiken entschlossen vom Markt beseitigt werden müssen. Die Aufsichtsbehörde war der Ansicht, dass Jerónimo Martins das Schema organisiert und durchgesetzt hat, indem es seine dominierende Stellung auf dem Einzelhandelsmarkt nutzte, um Fahrern, die den Arbeitsplatz entgegen der Vereinbarung wechselten, den Zugang zu seinen Vertriebszentren zu verwehren.
Biedronka ist die größte Einzelhandelskette Polens mit etwa 3.900 Filialen. Das Unternehmen hat sich bislang nicht öffentlich zu der Entscheidung geäußert.




