Die ehemaligen Arbeitnehmer der Air Atlantis (AIA) werden endlich vom portugiesischen Staat entschädigt, mehr als 30 Jahre nach ihrer kollektiven Entlassung im Jahr 1993. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kam zu dem Schluss, dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (STJ) von 2009 gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen hat, und gab den Arbeitnehmern recht, die für ihre Wiedereingliederung und Entschädigung gekämpft hatten.
Der Fall hat seinen Ursprung in der Entscheidung der TAP, die Gesellschaft Air Atlantis aufzulösen, die 1985 gegründet wurde und an der TAP Hauptschuldnerin war. Die Entlassungen betrafen Piloten, Kabinenpersonal und Bodenpersonal. Diese Arbeitnehmer legten Rechtsmittel ein und erhielten vor fast 20 Jahren Recht, aber diese Entscheidung wurde kurz darauf vom STJ im Jahr 2009 aufgehoben.
Nun hat der EuGH bestätigt, dass Portugal gegen das europäische Recht verstoßen hat, indem es das ursprüngliche Urteil zugunsten der Arbeitnehmer nicht befolgt hat. Der portugiesische Staat muss somit diese ehemaligen Arbeitnehmer entschädigen, in einem Verfahren, das sich seit über drei Jahrzehnten hinzieht.
Dieser Fall ist besonders relevant, da er die Suprematie des europäischen Rechts über die nationalen Rechtsvorschriften demonstriert, wenn diese als unvereinbar mit den Normen der Europäischen Union erachtet werden. Die Arbeitnehmer der Air Atlantis hoffen, dass ihr jahrzehntelanger Kampf für Arbeitsgerechtigkeit endlich anerkannt wird.




