Das Verfassungsgericht wies die von der PAN eingereichte Beschwerde zurück, die darauf abzielte, ein früheres Urteil aufzuheben, das die letzte Wahl der nationalen Organe der Partei für ungültig erklärt hatte. Das Plenum des Gerichts bestätigte die Ungültigkeit dieser Wahl, die auch die Wahl der Sprecherin Inês Sousa Real einschloss.
Das Urteil, das die Beschwerde der PAN zurückweist, wurde am Dienstag, den 8. Oktober, datiert und wurde von Richter Joaquim Pedro Cardoso da Costa verfasst. Die Partei hatte die Beschwerde Mitte Juli eingereicht, in einem Versuch, die frühere Entscheidung rückgängig zu machen, die den Wahlprozess für ungültig erklärt hatte.
Die nun vom Verfassungsgericht bestätigte Entscheidung erklärt, dass die Struktur, die die nationalen Organe der PAN gewählt hat, „satzungsrechtlich inkompetent" ist, diese Wahl durchzuführen. Diese Entscheidung bestätigt die Ungültigkeit des gesamten Auswahlprozesses der nationalen Führungsorgane der Partei.
Die PAN hat damit keine über einen gültigen Wahlprozess legitimierten nationalen Organe, was die Repräsentativität der aktuellen Führung der Partei, angeführt von Inês Sousa Real, in Frage stellt.




