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Fehler des Obersten Gerichtshofs verpflichtet Staat zur Entschädigung von vor 33 Jahren von TAP entlassenen Arbeitnehmern
Politik
Europäische Union

Fehler des Obersten Gerichtshofs verpflichtet Staat zur Entschädigung von vor 33 Jahren von TAP entlassenen Arbeitnehmern

SAPO Notícias14. September 2026 um 08:07

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kam zu dem Schluss, dass der Oberste Gerichtshof (STJ) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 das Europarecht in hinreichend gekennzeichneter Weise verletzt hat, das sich auf vor 33 Jahren von der TAP entlassene Arbeitnehmer bezieht.

Diese Schlussfolgerung des EuGH bedeutet, dass der portugiesische Staat nun verpflichtet ist, die von der Massenentlassung bei der TAP vor mehr als drei Jahrzehnten betroffenen Arbeitnehmer zu entschädigen.

Der EuGH analysierte den Fall und stellte fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 das Europarecht nicht korrekt beachtet hat, was eine hinreichend gekennzeichnete Verletzung darstellt, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, Schadenersatz zu fordern.

Das Verfahren gelangte nach einem Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union, das die Vereinbarkeit der portugiesischen Entscheidung mit dem europäischen Recht in Frage stellte, und mündete in dieser Verurteilung des portugiesischen Staates.

Warum das wichtig ist

Dieses Urteil des EuGH verpflichtet den portugiesischen Staat, Arbeitnehmer zu entschädigen, die vor mehr als drei Jahrzehnten von der TAP entlassen wurden, nachdem eine Verletzung des Europarechts durch den Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die Staatshaftung für Gerichtsentscheidungen dar, die gegen die законодательство der Europäischen Union verstoßen.

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