Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) kam zu dem Schluss, dass der Oberste Gerichtshof (STJ) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 das Europarecht in hinreichend gekennzeichneter Weise verletzt hat, das sich auf vor 33 Jahren von der TAP entlassene Arbeitnehmer bezieht.
Diese Schlussfolgerung des EuGH bedeutet, dass der portugiesische Staat nun verpflichtet ist, die von der Massenentlassung bei der TAP vor mehr als drei Jahrzehnten betroffenen Arbeitnehmer zu entschädigen.
Der EuGH analysierte den Fall und stellte fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 das Europarecht nicht korrekt beachtet hat, was eine hinreichend gekennzeichnete Verletzung darstellt, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, Schadenersatz zu fordern.
Das Verfahren gelangte nach einem Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union, das die Vereinbarkeit der portugiesischen Entscheidung mit dem europäischen Recht in Frage stellte, und mündete in dieser Verurteilung des portugiesischen Staates.



