In Portugal gibt es Führerscheinklassen, die nicht unbegrenzt verlängert werden können – es gibt ein Alter, ab dem bestimmte Fahrer bestimmte Fahrzeugtypen nicht mehr fahren dürfen. Gemäß der Verordnung über die Fahrerlaubnis (RHLC), die durch das Dekret-Gesetz Nr. 138/2012 genehmigt wurde, verlieren die Klassen D1, D1E, D und DE ihre Gültigkeit, wenn der Fahrer 67 Jahre alt wird, was bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, diese Klassen zu erneuern.
Diese Regel betrifft hauptsächlich Klassen, die mit dem Führen von schweren Personentransportfahrzeugen wie Omnibussen und anderen Fahrzeugen zur Personenbeförderung verbunden sind. Ab 67 Jahren dürfen Fahrer diese Fahrzeuge nicht mehr legal führen, selbst wenn sie weiterhin fahrtauglich für Fahrzeuge anderer Klassen sind.
Die Klasse CE unterliegt ebenfalls einer Einschränkung mit 67 Jahren, albeit in einer anderen Form. Diese Klasse erlischt nicht automatisch, wird aber auf das Führen von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von bis zu 20 Tonnen begrenzt, was eine erhebliche Einschränkung für Fachleute darstellt, die schwere Güterfahrzeuge fahren.
Die Tatsache, dass diese Klassen ihre Gültigkeit verlieren, bedeutet nicht, dass der Fahrer ohne Führerschein dasteht. Wenn er beispielsweise die Klasse B besitzt und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt, kann er weiterhin leichte Kraftfahrzeuge fahren. Die Altersgrenze von 67 Jahren sollte als spezifische Einschränkung für bestimmte berufliche Klassen oder schwere Fahrzeugklassen verstanden werden, und nicht als allgemeines Höchstalter für das Führen von Fahrzeugen in Portugal.




