In Portugal sind die Kinder von der 10-prozentigen Stempelsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien befreit, wie in Artikel 6 des Stempelsteuergesetzes vorgesehen. Diese Befreiung gilt auch für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Nachkommen und Vorfahren. Die Schenkung eines Hauses an ein Kind ist jedoch kein völlig steuerfreier Vorgang.
Wenn die Schenkung Rechte an einer Immobilie betrifft, gilt weiterhin der Satz von 0,8
Warum das wichtig ist
Leser, die erwägen, ihr Haus zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen, erhalten nun konkrete Informationen über die damit verbundenen steuerlichen Kosten, einschließlich des Satzes von 0,8%, der trotz der familiären Befreiung weiterhin anfällt. Der Artikel warnt davor, dass eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich nicht unbedingt vorteilhafter sein kann als eine Erbschaft, was wichtige vermögensbezogene Entscheidungen beeinflusst. Diese Informationen sind besonders relevant für Immobilieneigentümer in Portugal, die die Nachfolge ihrer Immobilien planen.