Das Alter der ersten Führerscheinerneuerung in Portugal ist nicht für alle Fahrer gleich. Obwohl die 50 Jahre lange ein wichtiger Referenzpunkt waren, hängt das Datum der ersten Erneuerung gemäß den derzeit geltenden Regeln unter anderem davon ab, wann der Fahrer den Führerschein erworben hat und welche Klassen er besitzt. Für die gängigsten Klassen – AM, A1, A2, A, B1, B und BE – gibt es je nach dem Datum des Führerscheinerwerbs drei verschiedene Regime.
Für diejenigen, die den Führerschein bis zum 1. Januar 2013 erworben haben, erfolgen die Erneuerungen mit 50, 60, 65 und 70 Jahren, danach alle zwei Jahre. Für diejenigen, die den Führerschein zwischen dem 2. Januar 2013 und dem 29. Juli 2016 erworben haben, muss die erste Erneuerung jedoch am auf dem Führerschein angegebenen Gültigkeitsdatum erfolgen, nicht mit 50 Jahren. Nach dieser Erneuerung wird der Führerschein alle 15 Jahre bis zum 60. Lebensjahr erneuert.
Für diejenigen, die den Führerschein ab dem 30. Juli 2016 erworben haben, muss der Führerschein alle 15 Jahre bis zum 60. Lebensjahr erneuert werden. In der Praxis muss eine Person, die mit 18 Jahren den Führerschein erworben hat, diesen möglicherweise mit etwa 33 Jahren und erneut mit 48 Jahren erneuern, also zweimal bevor sie 50 wird. Es gibt eine Ausnahme für Personen, die den Führerschein erst nach Vollendung des 58. Lebensjahres erwerben – sie müssen die erste Erneuerung erst mit 65 Jahren vornehmen.
Das Instituto da Mobilidade e dos Transportes (Institut für Mobilität und Verkehr) gibt an, dass die Erneuerung in




