In Portugal können Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, von der Kfz-Steuer (Imposto Único de Circulação, IUC) und der obligatorischen periodischen Inspektion (Inspeção Periódica Obrigatória, IPO) befreit werden. Im Jahr 2026 haben Automobile, die vor 1996 zugelassen wurden, dieses Alter bereits überschritten, aber die Gesetzgebung erfordert mehr als nur das Alter des Fahrzeugs. Um diese Vorteile zu nutzen, muss das Fahrzeug offiziell als Fahrzeug von historischem Interesse anerkannt sein, und zwar von einer vom Instituto da Mobilidade e dos Transportes zertifizierten Stelle.
Im spezifischen Fall der Kfz-Steuer muss das Fahrzeug neben dem Alter und der Zertifizierung in eine der gesetzlich vorgesehenen Kategorien fallen und in der Regel weniger als 500 Kilometer pro Jahr zurücklegen. Dies bedeutet, dass ein Oldtimer, der häufig im Alltag genutzt wird, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen werden kann, selbst wenn er die anderen Anforderungen erfüllt. Die Begrenzung der Kilometerleistung soll sicherstellen, dass der Vorteil Fahrzeugen mit geringer Nutzung und echtem historischem Interesse zugute kommt.
Die Zertifizierung als Fahrzeug von historischem Interesse erfordert eine detaillierte Bewertung des




