Der Wettbewerb um Sponsoringverträge für die künstlerische Bildung wurde durch eine einstweilige Verfügung ausgesetzt, die von der Academia de Música de Lisboa eingereicht wurde. Diese gerichtliche Maßnahme verhinderte den normalen Fortgang des Auswahlverfahrens für die Sponsoringverträge im Bereich der künstlerischen Bildung.
Die Academia de Música de Lisboa war die Institution, die die einstweilige Verfügung beim Gericht eingereicht hat. Der spezifische Grund für diese Klage wird im Artikel nicht näher erläutert.
Das Ministerium für Bildung wartet nun auf eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung, bevor es die vorläufigen Ergebnislisten des Wettbewerbs veröffentlichen kann. Bis die rechtliche Situation geklärt ist, bleibt das Verfahren ausgesetzt.




