Der Wettbewerb für Sponsoringverträge im Bereich der künstlerischen Ausbildung wurde durch eine einstweilige Verfügung ausgesetzt, die von der Academia de Música de Lisboa eingereicht wurde. Diese gerichtliche Maßnahme verhinderte den normalen Abschluss des laufenden Auswahlverfahrens.
Die Academia de Música de Lisboa war die Institution, die beim Gericht Beschwerde gegen den Wettbewerb eingelegt hat, wobei sie Gründe anführte, die zur Aussetzung des Verfahrens durch diese einstweilige Verfügung führten.
Das Bildungsministerium wartet derzeit auf eine gerichtliche Entscheidung, um die vorläufigen Ergebnislisten des Wettbewerbs veröffentlichen zu können. Bis die rechtliche Situation geklärt ist, bleibt das Verfahren ausgesetzt.




