Die Ausschreibung der Sponsoringverträge für die künstlerische Ausbildung wurde aufgrund einer einstweiligen Verfügung ausgesetzt, die von der Academia de Música de Lisboa eingereicht wurde. Diese vorsorgliche Maßnahme verhindert vorübergehend die Fortsetzung des Auswahlverfahrens.
Die Academia de Música de Lisboa ist die Institution, die diesen rechtlichen Mechanismus in Anspruch genommen hat, um die Ausschreibung zu stoppen. Das Bildungsministerium ist die für die Verwaltung des Verfahrens und die Veröffentlichung der Ergebnislisten zuständige Stelle.
Derzeit wartet das Bildungsministerium auf eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung, bevor es die vorläufigen Listen der Ausschreibung veröffentlichen kann. Bis dahin bleibt das Verfahren ausgesetzt.



