Das spanische Oberste Gericht entschied, die Ablehnung der Amnestie für Carles Puidgemont aufrechtzuerhalten, und wies damit das zuvor von europäischen Instanzen abgegebene positive Gutachten zurück. Die Entscheidung bestätigt die Blockade der Anwendung des Amnestiegesetzes auf den ehemaligen Präsidenten Kataloniens.
Der Hauptgrund für die Ablehnung liegt in der Anklage wegen Veruntreuung gegen Puidgemont. Das Gericht ist der Ansicht, dass die ihm zur Last gelegten Verbrechen nicht unter das Amnestiegesetz fallen, da sie das umfassen, was es als „persönlichen finanziellen Vorteil" bezeichnet.
Diese Entscheidung stellt ein neues Kapitel im Gerichtsverfahren gegen den katalanischen Unabhängigkeitsführer dar, der seit 2017 außerhalb Spaniens lebt, als er nach dem gescheiterten Unabhängigkeitsversuch Kataloniens aus dem Land floh.
Der Widerspruch zwischen der Position des spanischen Gerichts und der europäischen Genehmigung unterstreicht die rechtlichen Spannungen im Fall Puidgemont und bei der Anwendung des vom spanischen Staat verabschiedeten Amnestiegesetzes.



