Die Generalinspektion für Gesundheitsaktivitäten räumte ein, dass es zu einer tatsächlichen Verzögerung bei der Behandlung eines 68-jährigen Mannes kam, der einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt. Die Behörde erkennt an, dass die Reaktionszeit länger war als als angemessen betrachtet.
Der IGAS schloss jedoch die Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen der Verzögerung bei der Hilfeleistung und dem Tod des Mannes aus. Das heißt, für die Behörde wurde nicht nachgewiesen, dass die Verzögerung die Todesursache war.
Aus diesem Grund wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, ohne dass ein Disziplinarverfahren oder andere Konsequenzen für die für die Behandlung Verantwortlichen erfolgten. Der Fall betraf einen 68-jährigen Mann, der einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt.




