Wenn ein Angehöriger stirbt und die Erben nicht wissen, bei welchen Banken Konten bestanden, können sie einen kostenlosen Antrag an den Banco de Portugal richten, um diese Institute zu identifizieren. Über die Datenbank für Konten ist es möglich, Informationen über Einlagenkonten, Zahlungskonten, Kreditkonten und Finanzinstrumente zu erhalten, einschließlich der Eröffnungs- und Schließungsdaten sowie der jeweiligen Kontoinhaber. Allerdings revealiert die Abfrage nicht die vorhandenen Guthaben und ermöglicht keine sofortige Geldabhebung.
Der Zugang zu diesen Informationen ist auf Personen beschränkt, die ihre Erbenqualität rechtlich nachweisen können, indem sie Dokumente wie die Erbschaftsannahme oder im Falle direkter Nachkommen die Sterbeurkunde des Zivilstandsregisters zusammen mit einem Abstammungsnachweis vorlegen. Der Antrag kann persönlich bei den Stellen des Banco de Portugal gestellt oder per Post gesendet werden, wobei der Verstorbene identifiziert und das Erbrecht nachgewiesen werden muss.
Bei Gemeinschaftskonten blockiert der Tod eines Kontoinhabers nicht automatisch das gesamte Konto. Das Institut sperrt nur den dem Verstorbenen entsprechenden Anteil, während die übrigen Kontoinhaber ihre Anteile gemäß dem vereinbarten Regime weiterhin verfügbar machen können. Um Einlagen zu erben, verlangen die Banken den Nachweis der Zahlung der Stempelsteuer oder der Erfüllung der Steuererklärungspflicht beim Finanzamt.
Die Datenbank für Konten umfasst nur Konten, die seit März 2011 eröffnet wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch aktiv waren, und enthält keine vor diesem Datum geschlossenen Konten. Nach Erhalt der Institutsliste müssen die Erben jede Bank kontaktieren, um die Beträge zu bestätigen und die erforderlichen Verfahren für den Zugriff auf die Geldbeträge zu befolgen.




