Die Regierung beabsichtigt, die Verwendungsmöglichkeiten der Haushaltsüberschüsse der öffentlichen Verwaltungen zu erweitern und eine flexiblere Verwendung dieser finanziellen Ressourcen zu ermöglichen.
Die Überarbeitung des Gesetzesvorschlags zur haushaltspolitischen Rahmengesetzgebung behält als Priorität die Tilgung der öffentlichen Verschuldung bei, wenn diese 60% des Bruttoinlandsprodukts übersteigt.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen einer umfassenderen Überarbeitung der Haushaltsregeln, die auf ein effizienteres Management der öffentlichen Ressourcen abzielen.
Die Maßnahme ermöglicht einen größeren Spielraum für die Regierungen bei der Zuweisung der Überschüsse, ohne die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit zu gefährden.




