Der italienische Senat verabschiedete am Morgen des 15. September den Vorschlag des neuen Wahlgesetzes mit 113 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Verschiedene Änderungen wurden am Entwurf vorgenommen, der nun zur Debatte ab dem 28. September an die Abgeordnetenkammer zurückkehrt, mit einer für Anfang Oktober angesetzten Schlussabstimmung. Die wichtigste Maßnahme, bekannt als „Anti-Fragmentierungs"-Gesetz, zielt darauf ab, die Möglichkeit der Parlamentsfragmentierung zu beseitigen und absolute Mehrheiten oder Koalitionen aus wenigen Parteien zu erleichtern.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören, dass Parteien außerhalb des Parlaments nun sechstausend Unterschriften für die Einreichung von Listen benötigen, gegenüber den derzeitigen 1.500, während bereits vertretene Parteien von dieser Anforderung befreit sind. Das verabschiedete System umfasst einen proportionalen „Mehrheitsbonus": Die Koalition oder Partei, die 42% der Stimmen erreicht, erhält automatisch 70 zusätzliche Abgeordnete in der Kammer und 35 Sitze im Senat. Wenn keine Partei die 42% erreicht, die stärksten Kräfte aber zwischen 35% und 40% liegen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kräften statt.
Wähler können nun bis zu drei Kandidaten ihrer Wahl auf den Stimmzettel schreiben, und die Parteien sind verpflichtet, ihren Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten zu benennen. Die Regierung erklärt, dass sich die




