Die Behörde für Transparenz (EpT) kennt nicht die genaue Anzahl der Parlamentarier und Inhaber öffentlicher Ämter, die zur Vorlage von Einkommenserklärungen verpflichtet sind. Diese Situation ergibt sich vor dem Hintergrund, dass die Behörde erhebliche Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Überwachung der steuerpflichtigen Personen hat.
Das Verfassungsgericht teilt diese gleiche Schwierigkeit und erkennt dieselbe Lücke bei der Beschaffung genauer Daten darüber, wer tatsächlich zur Erklärung verpflichtet ist. Beide Behörden weisen auf dieselbe Ursache für diese Unmöglichkeit der Quantifizierung hin.
Der Grund für dieses Versäumnis bei der Quantifizierung ist die mangelnde Zusammenarbeit seitens der öffentlichen Stellen, bei denen die Amtsinhaber tätig waren. Ohne die Kooperation dieser Stellen ist es unmöglich, nachzuverfolgen und zu bestätigen, welche Personen von der Erklärungspflicht für Einkommen betroffen sein sollten.
Diese Situation wirft Fragen auf über die Wirksamkeit des Transparenzsystems in Portugal und über die Fähigkeit der Behörden, die Erfüllung der Erklärungspflichten durch die Inhaber öffentlicher Ämter zu überwachen.




