Die Europäische Union beschloss, den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen, obwohl keine konkreten wissenschaftlichen Daten diese Entscheidung rechtfertigten. Die Maßnahme wurde auf der Grundlage politischer Erwägungen und nicht solider wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen.
Die Europäische Kommission als für die europäische Umweltgesetzgebung zuständige Institution gab politischem Druck nach, um den Schutzstatus der Art zu ändern. Diese Entscheidung wirft Fragen über die wissenschaftliche Grundlage auf, die zur Untermauerung von Naturschutzpolitiken herangezogen wurde.
Der Artikel deutet darauf hin, dass dieser Ansatz kein Einzelfall ist. Die EU wendet dieselbe Behandlung auf den Rest der Naturschutzgesetzgebung an, das heißt, sie lässt zu, dass politische Erwägungen bei der Festlegung von Umweltpolitiken Vorrang vor wissenschaftlichen Daten haben.
Dieser Trend stellt eine signifikante Veränderung in der Art und Weise dar, wie die Europäische Union den Biodiversitätsschutz angeht, und gefährdet möglicherweise die Bemühungen zum Schutz gefährdeter Arten.




