Der Bundesrat für Medizin (CFM) hat die medizinische Verwendung von Produkten auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat) als injizierbare Substanz für subkutane Füllung oder Volumisierung von Weichteilen in ganz Brasilien verboten. Die Bestimmung, die sowohl für ästhetische als auch für rekonstruktive Zwecke gilt, ist in der Resolution CFM Nr. 2.461/2026 festgehalten.
Die Norm sieht eine Ausnahme für die Behandlung von Gesichts- und Körperlipodystrophie bei Patienten vor, die mit HIV/AIDS leben. In diesem Fall ist die Verwendung von PMMA ausschließlich in Hochkomplexitätseinrichtungen erlaubt, die vom Einheitlichen Gesundheitssystem (SUS) zugelassen sind, und in Übereinstimmung mit den vom Gesundheitsministerium festgelegten Protokollen.
Der CFM begründete die Resolution mit wissenschaftlichen Belegen, die die Verwendung von PMMA als injizierbares Füllmaterial mit verschiedenen Komplikationen in Verbindung bringen. Dazu gehören unter anderem späte Entzündungsreaktionen, Granulombildung, Infektionen, Nekrose, Hyperkalzämie und Beeinträchtigung der Nierenfunktion.
Die Resolution hebt auch hervor, dass einige dieser Komplikationen erst lange Zeit nach der Anwendung des Produkts auftreten können und eine komplexe und herausfordernde Behandlung für die betroffenen Patienten darstellen.




