Der Oberste Gerichtshof erkannte das Recht von Agroindustrien an, die Sojabohnen unter Aussetzung von PIS und Cofins kaufen, das Getreide bei der Herstellung besteuerter Produkte als Input zu verwenden und ordentliche Gutschriften von 9,25 % über dem Anschaffungswert zu erhalten. Der Präzedenzfall wurde in REsp Nr. 2.165.276/RS begründet und kommt Unternehmen zugute, die Sojabohnen unter diesen spezifischen Bedingungen erwerben.
Der konkrete Fall betrifft einen Biodieselhersteller, der Rechtsmittel gegen die Erlangung von Gutschriften aus den Beiträgen einlegte. Die zentrale Frage des Rechtsstreits war zu bestimmen, ob das Fehlen der Erhebung von PIS und Cofins beim Kauf der Sojabohnen die Gutschrift in der nächsten Stufe der Produktionskette verhindern würde.
Die Nationale Steuerbehörde vertrat die Auffassung, dass die Nicht-Erhebung beim Erwerb eine spätere Gutschrift unmöglich machen würde. Der STJ folgte jedoch einer gegenteiligen Auffassung und wies die These der Bundesregierung zurück, indem er das Recht auf den Kredit für das Unternehmen anerkannte.
Der zuständige Richter, Minister Teodoro Silva Santos, betonte, dass die Nicht-Kumulativität des PIS und der Cofins eine eigene Logik besitzt und sich nicht mit dem System des ICMS und des IPI verwechseln lässt. Für das Gericht ist die Gutschrift auf Grundlage des Anschaffungswerts der Sojabohnen zu berechnen, unabhängig von der Aussetzung der Beiträge in dieser Phase.




