Eine Richterin des Verfassungsgerichts erklärte, dass ein anhängiger Antrag am Gericht vorliege, die Partei Chega aufzulösen. Diese Erklärung erzeugte sofort eine offizielle Richtigstellung der Institution.
Das Verfassungsgericht selbst widersprach der Richterin und versicherte, dass kein Verfahren zur Illegalisierung politischer Parteien anhängig sei. Die Institution stellte klar, dass kein dementsprechender Antrag gestellt wurde.
Der Fall bezieht sich auf die politische Partei Chega, die in Portugal Gegenstand öffentlicher Debatten gewesen ist. Der Widerspruch zwischen der Erklärung der Richterin und der offiziellen Position des Gerichts bleibt im Artikel ohne weitere Erklärung.




