Das Oberste Arbeitsgericht entschied, dass die streikenden Postangestellten 80% des Personals in Betrieb halten müssen. Der Prozentsatz muss in jeder Einheit unter Berücksichtigung von Schicht und operativer Tätigkeit eingehalten werden. Die Maßnahme umfasst Serviceeinheiten, Behandlungs-, Transport- und Vertriebseinheiten sowie administrative und Supportbereiche, die für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen unerlässlich sind.
Die Entscheidung erfüllt teilweise eine Forderung der Post, die auch beantragt hat, dass der Streik als missbräuchlich betrachtet wird. Das Unternehmen reichte eine Klage beim TST ein, nachdem keine Einigung mit den Arbeitnehmern über die Gehaltserhöhung erzielt werden konnte.
Die Verhandlung des kollektiven Arbeitskampfes ist für den 21. September um 13:30 Uhr angesetzt. Bis zu diesem Datum können die Parteien noch verhandeln und vor der endgültigen Entscheidung eine Einigung erzielen.
Um die Auswirkungen der Arbeitsniederlegung zu verringern, teilte die Post mit, dass sie Maßnahmen wie die Umsetzung administrativer Mitarbeiter in operative Bereiche, den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und andere Strategien ergriffen hat, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.




