Die Jerónimo Martins Gruppe kündigte an, gegen die Entscheidung der polnischen Wettbewerbsbehörde Berufung einzulegen, die eine Geldstrafe von etwa 121 Millionen Euro gegen den portugiesischen Konzern verhängt hat.
Die Sanktion wurde wegen wettbewerbswidriger Praktiken verhängt, so die Entscheidung der Regulierungsbehörde in Polen.
Die beteiligten Unternehmen sollen untereinander vereinbart haben, nicht um Arbeitskräfte zu konkurrieren, was einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln in diesem Land darstellt.
Der Betrag der Geldstrafe stellt eine erhebliche finanzielle Auswirkung für die Jerónimo Martins Gruppe dar, die auf verschiedenen Märkten tätig ist, einschließlich Polen, wo sie die Supermarktkette Biedronka betreibt.




