Ein Fahrer wurde von der örtlichen Polizei von Castilleja de la Cuesta in Sevilla, Südspanien, angehalten, nachdem die Beamten eine unregelmäßige Fahrweise festgestellt hatten. Bei der Identifizierung beobachteten die Beamten Anzeichen, die mit Alkoholkonsum vereinbar waren, und unterzogen ihn dem Alkoholtest, der einen Wert von 1 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmeter Luft ergab. Der Mann fuhr ohne Sicherheitsgurt und benutzte das Handy manuell während der Fahrt.
Angesichts des Ergebnisses, das viermal über dem allgemeinen Höchstwert in Spanien (0,25 mg/l) lag, erklärte der Fahrer, dass er keinen Alkohol getrunken habe und schrieb den Wert dem Essig eines Gazpachos zu, den er vor dem Fahren gegessen haben soll. Die Erklärung wurde von den Beamten nicht akzeptiert, die den Mann über seine Rechte als Beschuldigter in einem angeblichen Verbrechen gegen die Straßenverkehrssicherheit aufklärten.
Der gemessene Wert überschritt auch den Schwellenwert von 0,60 mg/l, ab dem das Fahren unter Alkoholeinfluss in Spanien strafrechtlich relevant werden kann. In diesem Rahmen drohen dem Fahrer eine Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten, eine Geldstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten, gemeinnützige Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen oder ein Fahrverbot zwischen einem und vier Jahren. Der Fall wird in einem beschleunigten Verfahren verhandelt.
Die örtliche Polizei teilte in den sozialen Medien ein Bild zu




