Die Generalbundesanwaltschaft (PGR) stimmte einem Antrag des Ministers Alexandre de Moraes vom Obersten Gerichtshof (STF) zu und beantragte beim Präsidenten des Gerichtshofs, Edson Fachin, die Aufhebung der Vertraulichkeit einer weiteren Untersuchung im Zusammenhang mit dem Master-Fall. Die PGR beantragte die Aufhebung des Siegelns der PET 15645, einer Petition, die unter richterlicher Geheimhaltung steht.
Der Vize-Generalbundesanwalt der Republik, Hindenburgo Chateaubriand Filho, erklärte, dass die PGR die Petition im STF-System nicht einsehen konnte, da sie für die Behörde nicht zugänglich war. Seinen Angaben zufolge hatte die PGR keinen Zugang zur Existenz des Dokuments, das im System des Gerichtshofs nicht sichtbar war.
Der Vize-Generalbundesanwalt begründete den Antrag damit, dass das Dokument für den Richter des Gerichts relevant sei, damit dieser die Gesamtheit der Faktoren verstehen kann, die das Thema betreffen. Die PGR setzte sich für die Maßnahme in Übereinstimmung mit den Prämissen eines früheren Gutachtens zu dem Fall ein.




