September ist traditionell ein Monat mit erhöhten Ausgaben für Familien mit schulpflichtigen Kindern, aufgrund der Kosten für Material, Kleidung, Transport und anderer Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schuljahresbeginn. Für einige dieser Familien gibt es eine spezifische Aufstockung der Sozialversicherung: Das Kindergeld für Kinder und Jugendliche kann in diesem Monat doppelt ausgezahlt werden. Diese Regelung ist nicht neu, da sie bereits in Artikel 15 der Gesetzesverordnung Nr. 176/2003 vorgesehen ist und jedes Jahr im September gilt.
Um den zusätzlichen Zahlungsanspruch zu haben, reicht es nicht aus, Kindergeld zu erhalten. Die Gesetzgebung bestimmt, dass das Kind oder der Jugendliche gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen muss: zwischen 6 und 16 Jahren während des Kalenderjahres alt sein, der Einkommensstufe 1 des Kindergelds angehören und in einer Bildungseinrichtung




