Eine Frau wurde einer U-Haft-Maßnahme unterzogen, was Untersuchungshaft bedeutet, wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt gegen ihren Ex-Partner. Die Beschuldigte befand sich bereits unter Ermittlung in anderen Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Die Frau stand im Verdacht, das Opfer wiederholt zu verfolgen und es überallhin zu begleiten, wohin es sich begab. Dieses Verfolgungsverhalten stellte ein Element der Straftat des Stalking im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt dar.
Die Beschuldigte hatte bereits Vorstrafen wegen häuslicher Gewalt. Sie verbüßte zuvor eine tatsächliche Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Körperverletzung, die sie an einem anderen Freund begangen hatte, was ein Muster gewalttätigen Verhaltens in früheren intimen Beziehungen zeigt.
Der Fall wurde im Kontext des Kampfes gegen häusliche Gewalt in Portugal berichtet, ein Problem, das weiterhin eine erhebliche Anzahl von Opfern betrifft, unabhängig vom Geschlecht.




