Jerónimo Martins, der Eigentümer der Supermarktkette Biedronka, wurde in Polen mit einer Geldstrafe von 120 Millionen Euro belegt, die vom polnischen Wettbewerbshüter verhängt wurde. Die Sanktion steht im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Praktiken auf dem Arbeitsmarkt.
Der polnische Regulierer identifizierte Vereinbarungen bezüglich der Einstellung von Fahrern für den Transport von Waren. Diese Praktiken betrafen Jerónimo Martins zusammen mit anderen 29 Unternehmen, die in diesem Verfahren ebenfalls sanktioniert wurden.
Die gegen Jerónimo Martins verhängte Geldstrafe stellt eine der höchsten Sanktionen dar, die der polnische Wettbewerbshüter jemals gegen ein portugiesisches Unternehmen für diese Art von Verstößen verhängt hat. Der Fall betrifft eine Koordinierung von Praktiken bei der Rekrutierung von Fachkräften für den Straßenfrachttransport.
Jerónimo Martins, Marktführer im polnischen Lebensmitteleinzelhandel über die Biedronka-Kette, hat sich bislang öffentlich nicht zu der Entscheidung des Regulierers geäußert. Das Unternehmen kann gegen die Sanktion noch bei den zuständigen Gerichten Berufung einlegen.




