Der Gerichtshof der Europäischen Union verurteilte den portugiesischen Staat, Arbeitnehmer zu entschädigen, die 1993 von der TAP entlassen worden waren. Die Entscheidung des europäischen Gerichts erging im Anschluss an eine Prüfung der Einhaltung des europäischen Rechts durch die portugiesischen Behörden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der portugiesische Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 gegen europäisches Recht verstoßen hatte. Diese frühere Entscheidung des portugiesischen Gerichts stand im Zusammenhang mit dem Fall der von der TAP vorgenommenen Entlassungen.
Die Verurteilung bedeutet, dass der Staat die von dem Entlassungsverfahren im Jahr 1993 betroffenen Arbeitnehmer finanziell entschädigen muss. Dieser Fall stellt ein wichtiges Präzedenzurteil für die Anwendung des europäischen Rechts in Arbeitsrechtsfragen in Portugal dar.




