Die Richterin des Verfassungsgerichts Maria Benedita Urbano erklärte, dass es sehr schwierig ist, eine Partei zu verbieten und sie als faschistisch zu bezeichnen. Diese Erklärung erfolgt im Zusammenhang mit einem förmlichen Antrag, den das Gericht erhalten hat, die Partei Chega aufzulösen.
Maria Benedita Urbano bestätigte, dass das Verfassungsgericht den Antrag auf Auflösung der Chega tatsächlich erhalten hat, wies jedoch darauf hin, dass noch nicht genügend Zeit war, das Verfahren zu analysieren.
Die Richterin kommentierte die Komplexität eines Parteiverbots und deutete an, dass die Einstufung einer Partei als faschistisch und deren anschließende Auflösung delikate rechtliche Fragen aufwirft.
Der Fall bleibt zur Analyse durch das Gericht anhängig, das über die Zulässigkeit und die Begründetheit des Antrags auf Auflösung der Partei entscheiden muss.




