Eine Richterin des Verfassungsgerichts erklärte, dass es sehr schwierig sei, eine Partei zu verbieten und sie als faschistisch zu bezeichnen. Die Erklärung erfolgt als Reaktion auf einen Antrag auf Auflösung der Partei Chega.
Das Verfassungsgericht ist das einzige Organ mit der Befugnis, die Auflösung einer politischen Bewegung in Portugal zu erklären. Diese Entscheidung unterliegt jedoch einem spezifischen Verfahren.
Der Richterin zufolge kann das Verfassungsgericht erst nach einem von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag tätig werden. Dies bedeutet, dass die Initiative zur Auflösung einer Partei nicht vom Gericht selbst ausgeht.
Der Fall betrifft die Partei Chega, die Gegenstand eines Auflösungsantrags war und diese Debatte über die Grenzen des Verbots politischer Parteien in Portugal ausgelöst hat.




