Eine Richterin des Verfassungsgerichts vertrat die Ansicht, dass es sehr schwierig ist, eine politische Partei zu verbieten und sie als faschistisch zu klassifizieren. Die Richterin äußerte sich in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Debatte über eine mögliche Auslöschung des Chega, einer Partei, die wiederholt Ziel von Anträgen auf Illegalisierung war.
Im Februar bekräftigte der Anwalt António Garcia Pereira einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft, die rechtlichen Mechanismen zur Auslöschung des Chega einzuleiten. Dieser Antrag folgt auf frühere Versuche, die politische Tätigkeit der Partei zu stoppen.
Die Position der Verfassungsrichterin deutet darauf hin, dass es aus juristischer Sicht nicht einfach ist, nachzuweisen, dass eine Partei aufgrund von Merkmalen, die sie dem Faschismus annähern, verboten werden sollte, was die rechtlichen Schwierigkeiten in einem derartigen Verfahren verdeutlicht.



