Das Verfassungsgericht prüft die Möglichkeit der Auflösung der Partei Chega zu einem Zeitpunkt, zu dem rechtliche Zweifel an der Machbarkeit einer solchen Maßnahme aufkommen. Eine Richterin des Verfassungsgerichts erklärte, dass "es sehr schwierig ist, eine Partei zu verbieten und sie als faschistisch zu bezeichnen", und verdeutlichte damit die rechtlichen Schwierigkeiten, die mit der Auflösung politischer Formationen verbunden sind.
Im Februar verstärkte der Anwalt António Garcia Pereira einen Antrag beim Ministerium für Öffentliche Klage, damit die rechtlichen Mechanismen aktiviert werden, die die Auflösung des Chega ermöglichen. Dieser Antrag erfolgt im Kontext wachsender Besorgnisse hinsichtlich der Natur und der politischen Positionen der Partei.
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf über die Grenzen der Freiheit der parteipolitischen Organisation und über die rechtlichen Kriterien, die es ermöglichen würden, eine Partei in einem demokratischen System als illegal zu betrachten. Die von der Verfassungsrichterin geäußerte Position deutet darauf hin, dass der portugiesische rechtliche Rahmen ein Verbot von Parteien aufgrund politischer Ideologien nicht begünstigt, selbst wenn diese als extremistisch betrachtet werden könnten.



