Der Beitritt zur Beitragszyklus-Vereinfachung (SCC) ist nun freiwillig, ohne dass eine Einladung von der Sozialversicherung erforderlich ist. Bisher konnten nur Unternehmen, die phasenweise kontaktiert wurden, diesem neuen Modell beitreten. Die Änderung erfolgt nur wenige Monate bevor das System im Januar 2027 obligatorisch wird, und findet in einem Moment statt, in dem die Kammer der zugelassenen Buchhalter (OCC) die Unternehmen aufgerufen hat, mit dem Beitritt zu beginnen.
Der neue Beitragszyklus vereinfacht den Prozess, indem die Sozialversicherung automatisch die Beitragsformulare auf Basis der Informationen zum Arbeitsverhältnis erstellt. Die Unternehmen tragen nun die Verantwortung, notwendige Änderungen mitzuteilen, die das erstellte Formular korrigieren und zu einem neuen Zahlungsformular führen.
Bevor sie beitreten, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Software für den neuen Zyklus vorbereitet ist, überprüfen, ob alle Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung registriert sind, bestätigen, dass keine gekündigten Arbeitnehmer offen gemeldet sind, und sicherstellen, dass Arbeitsverhältnisse und Vergütung aktuell sind. Die OCC schätzt, dass ab Oktober die meisten Software die erforderlichen Funktionen haben wird.
Die Übergangsfrist läuft zwischen Januar und Dezember 2026, wobei




