Der portugiesische Staat muss Arbeitnehmer entschädigen, die vor 33 Jahren von der TAP entlassen wurden, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das vor dem Gerichtshof der Europäischen Union landete. Der Fall geht zurück auf die Massenentlassung bei Air Atlantis nach deren Liquidation durch die TAP im Jahr 1993.
Die betroffenen Arbeitnehmer reichten eine Klage gegen den portugiesischen Staat wegen Schäden ein, die durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht verursacht wurden. Das Verfahren gelangte vor den Obersten Gerichtshof, der 2009 ein Urteil zu dieser Frage fällte.
Der Gerichtshof der Europäischen Union gab den Arbeitnehmern Recht und bestätigte, dass tatsächlich Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht vorlagen, die eine Entschädigung durch den Staat rechtfertigen. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Verteidigung der Rechte dieser Arbeitnehmer dar, die seit mehr als drei Jahrzehnten auf eine Lösung gewartet haben.




