Viele Fahrzeughalter in Portugal glauben fälschlicherweise, dass das Bestehen der periodischen Inspektion bedeutet, dass alle am Fahrzeug vorgenommenen Änderungen automatisch legalisiert sind. Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 144/2012 bestätigt die periodische Inspektion jedoch nur die Betriebs- und Sicherheitsbedingungen der Fahrzeuge, wobei die ursprünglich homologierten oder die aus einer zuvor genehmigten Umrüstung resultierenden Merkmale als Referenz dienen.
Die Gesetzgebung unterscheidet klar zwischen der periodischen Inspektion und den Genehmigungs-, Homologations-, außerordentlichen Inspektions- und Eintragungsverfahren, die erforderlich sind, wenn die Merkmale eines Fahrzeugs geändert werden. Artikel 115 des Straßenverkehrscode betrachtet jede Änderung der konstruktiven oder funktionellen Merkmale eines Kraftfahrzeugs als Umrüstung, einschließlich Änderungen an Struktur, Karosserie, Motor, Systemen oder Komponenten.
Als Beispiel erläutert das IMT, dass das Anbringen von farbigen Folien an den Scheiben erfordert, dass diese homologiert sind, mit lesbarer und dauerhafter Homologationsmarkierung, und verpflichtet auch zur Genehmigung des Fahrzeugs bei einer außerordentlichen Inspektion und zur anschließenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung. Ebenso kann der Austausch von Rädern gegen andere als die für das Fahrzeug genehmigten Abmessungen eine Eintragung erfordern, basierend auf einer Erklärung des offiziellen Vertreters der Marke oder eines akkreditierten Labors.
Der Straßenverkehrscode sieht eine Geldbuße zwischen 250 und 1.250 Euro für nicht genehmigte Umrüstungen vor, und es wird auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs angewendet, bis es bei einer außerordentlichen Inspektion genehmigt wird. Das IMT empfiehlt, dass der Eigentümer vor jeder bedeutenden Änderung am Fahrzeug bei dieser Behörde bestätigt, welches Verfahren anwendbar ist, um sicherzustellen, dass die Änderung rechtlich geregelt ist.




