Ein Stiefvater wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt, weil er seine Stieftochter über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht hatte. Das Opfer war ein 11-jähriges Mädchen, und die Missbräuche fanden ungefähr 130 Mal statt.
Das Gericht verhängte die 10-jährige Haftstrafe gegen den Angeklagten, der der Stiefvater des Kindes war. Die hohe Anzahl der Missbräuche deutet darauf hin, dass es sich um eine Situation von langer Dauer und wiederholtem Charakter handelte.
Da es sich um einen ausländischen Staatsbürger handelte, entschied das Gericht außerdem, seine Abschiebung aus dem Land nach Verbüßung der Haftstrafe anzuordnen. Diese ergänzende Maßnahme zur Verurteilung soll sicherstellen, dass der Verurteilte das Staatsgebiet verlässt.
Der Fall zeigt die Schwere von Sexualstraftaten an Minderjährigen, insbesondere wenn sie von Personen begangen werden, die eine Beziehung des Vertrauens und der Nähe zum Opfer haben, wie es bei einem Stiefvater der Fall ist.




